Die Unsichtbaren

 

 

 

 Verkündigungsteams

 Einstimmig beschlossen! Die evangelische Kirche im Hochtaunus hat am 15.11.2024 für ihre fünf Nachbarschaftsräume

die Verkündigungsteam gebildet. Die Synode des Dekanats hat gestern den neuen Sollstellenplan für die 2025-2029

beschlossen. Damit können die Verkündigungsteams zum 1. Januar voll loslegen. Mehr Info folgt auf dieser Seite …

 

 
 

 

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suaheli

 

Und?

Verstehen Sie, was gesprochen wird?

Klar!

Denn auch, wenn wir die Sprache nicht kennen oder können  -  das Gebet kennen wir alle.

 

 

Vaterunser, wie es in der Kita gesprochen wird.

 
 
 
 
 
 
 

 

Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst (AKHD)

Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst (AKHD) begleitet Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
mit einer lebensverkürzenden Erkrankung ab der Diagnose, im Leben, im Sterben und über den Tod hinaus.


Die 18 ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in der Begleitung der Familien, der Öffentlichkeitsarbeit
und im Büro im Einsatz. Für die Familien ist das Angebot kostenfrei. Der Dienst finanziert sich überwiegend durch Spenden.

Der AKHD Bad Homburg/Taunus ist einer von über 30 Diensten des Deutschen Kinderhospizverein e.V. mit Sitz in Olpe (NRW).
Der Verein gilt als Wegbereiter der Kinderhospizarbeit in Deutschland.

Ansprechbar ist die Koordinationsfachkraft Diana Milke unter: 06172-9956680 oder per Mail: taunus@deutscher-kinderhospizverein.de.
Informieren Sie sich zusätzlich unter www.akhd-taunus.de

 

Kirche hilft städtischem Haushalt

EKHN zahlt 2016 Euro 126.409,--für KiTa´s in Neu-Anspach 

 

Seit 2013 haben in Deutschland Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter. Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kindern einen Kitaplatz oder eine Tagesmutter für die Betreuung zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden diese Plätze in der Regel durch die jeweilige Kommune, Landeszuschüsse und Beiträge der Eltern. Bei KiTa´s die von evangelischen Kirchengemeinden unterhalten werden, kommt als weiterer Geldgeber unsere Landeskirche hinzu. Dadurch reduzieren sich die Geldbeträge, die die Kommunen aufzubringen haben. Wie hoch der von der Kirche zu zahlende Anteil ist, wird - auf Basis der geltenden kirchlichen Verordnungen - zwischen dieser und der jeweiligen Kommune verhandelt. Hinzu kommt, dass die Gemeinden und Städte für die Mitarbeiter der evangelischen Kita´s keine Arbeitgeberfunktion übernehmen müssen, da der Träger die jeweiligen Kirchengemeinden sind. Bei der Stadt fallen dadurch weniger Personalkosten an. Die Personalführung der evang. Kindergärten erfolgt durch Haupt- und Ehrenamtliche der Kirchengemeinden. Weiterhin gewährleistet die Kirche die Fachberatung der Kita´s und stellt Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter zur Verfügung. Befinden sich die Kindertagesstätten in Räumen die den Kirchengemeinden gehören, beteiligen sich Kommunen an den Unterhaltungskosten dieser Räume, da sie hierdurch die Kosten für eigene Räume einsparen.  

Leider werden diese Leistungen der Kirchengemeinden neben der direkten finanziellen Beteiligung meist in Kommentaren und Aussagen der Politik nicht erwähnt. Wenn überhaupt, werden nur Prozentzahlen genannt, die auf den ersten Blick relativ niedrig erscheinen. Interessant ist jedoch die tatsächliche Höhe der finanziellen Beteiligung der Kirche, ausgedrückt in Euro und Cent.

So gesehen erspart die Kirche unserer Stadt einen nicht unwesentlichen Gesamtbetrag, was gerade im Hinblick auf deren prekäre Finanzsituation nicht unberücksichtigt bleiben sollte.

Hubert Marx

Kirchengemeinde Anspach

 

 

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