Die Unsichtbaren

 

 

 

 Verkündigungsteams

 Einstimmig beschlossen! Die evangelische Kirche im Hochtaunus hat am 15.11.2024 für ihre fünf Nachbarschaftsräume

die Verkündigungsteam gebildet. Die Synode des Dekanats hat gestern den neuen Sollstellenplan für die 2025-2029

beschlossen. Damit können die Verkündigungsteams zum 1. Januar voll loslegen. Mehr Info folgt auf dieser Seite …

 

 
 

 

  äthiopisch

arabisch

armenisch

englisch

flämisch

französisch

norwegisch

spanisch

suaheli

 

Und?

Verstehen Sie, was gesprochen wird?

Klar!

Denn auch, wenn wir die Sprache nicht kennen oder können  -  das Gebet kennen wir alle.

 

 

Vaterunser, wie es in der Kita gesprochen wird.

 
 
 
 
 
 
 

 

Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst (AKHD)

Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst (AKHD) begleitet Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
mit einer lebensverkürzenden Erkrankung ab der Diagnose, im Leben, im Sterben und über den Tod hinaus.


Die 18 ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in der Begleitung der Familien, der Öffentlichkeitsarbeit
und im Büro im Einsatz. Für die Familien ist das Angebot kostenfrei. Der Dienst finanziert sich überwiegend durch Spenden.

Der AKHD Bad Homburg/Taunus ist einer von über 30 Diensten des Deutschen Kinderhospizverein e.V. mit Sitz in Olpe (NRW).
Der Verein gilt als Wegbereiter der Kinderhospizarbeit in Deutschland.

Ansprechbar ist die Koordinationsfachkraft Diana Milke unter: 06172-9956680 oder per Mail: taunus@deutscher-kinderhospizverein.de.
Informieren Sie sich zusätzlich unter www.akhd-taunus.de

 

Kirchenasyl

Kirchenasyl =========== Das Kirchenasyl steht in einer jahrhundertealten Tradition. Auch heute noch berufen sich Kirchengemeinden darauf, um Menschen zu schützen. Kirchenasyl bedeutet: Flüchtlinge, denen eine Abschiebung in eine lebensbedrohliche oder menschenunwürdige Situation droht, werden zeitlich befristet in einer Kirchengemeinde aufgenommen. Während dieser Zeit werden alle möglichen rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte geprüft. Die Kirchengemeinden stellen Räumlichkeiten für die Unterbringung von Schutzsuchenden zur Verfügung, sie kümmern sich um die notwendigen finanziellen Mittel und nehmen Kontakt mit den zuständigen Behörden auf. In Deutschland gibt es zur Zeit 164 Fälle von Kirchenasyl, in Hessen 33. In den meisten Fällen geht es inzwischen um den Schutz vor der Rückführung in das Einreiseland. Aber ist das eigentlich angemessen? Mit der Einführung der sogenannten Dublin-Verordnung wurde ein gemeinsames europäisches Asylrecht angestrebt und festgelegt, dass die Länder für das Asylverfahren zuständig sind, in dem die Flüchtlinge zuerst ankommen. Doch die Bedingungen in den einzelnen Ländern sind sehr unterschiedlich. In Italien z.B. kommen zur Zeit täglich ca. 300 Menschen an. Dort müssen viele auf der Straße schlafen und erhalten keine ärztliche oder soziale Versorgung. Deshalb reisen viele innerhalb Europas weiter oder werden von den Behörden auch weiter geschickt. Zahlreiche Flüchtlinge, die dies und manches Schlimmere erlebt haben, wollen deshalb nicht in ihre Einreiseländer zurück. Für diese dient das Kirchenasyl dazu, menschenwürdige Bedingungen und ein faires Asylverfahren zu erreichen. Auch der Kirchenvorstand unserer Gemeinde hat sich mit der Frage nach einem Kirchenasyl beschäftigt und steht dem positiv gegenüber. Je nach dem entsprechenden Fall des oder der Schutzsuchenden soll eine Entscheidung getroffen werden. Claudia Winkler

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